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Genießen Sie die Vorteile eines hochmodernen Gebäudesystems

Das CUBUS BB ist optimal ausgerichtet auf die Bedürfnisse von anspruchsvollen Dienstleistern mit gehobenem Angebot, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Ingenieure und Mediendienstleister.

Es verfügt neben einer repräsentativen und hochwertigen Atmosphäre über modernste technische Ausstattungsmerkmale, die flexibles und angenehmes Arbeiten unkompliziert möglich machen. Darüber hinaus bietet das CUBUS BB durch seine außergewöhnlich attraktiven Quadratmeterpreise und die geringen Nebenkosten einen weiteren großen Vorteil im Stuttgarter Wirtschaftsraum.

Das CUBUS BB ist fünfgeschossig und durchdacht konzipiert. Im Untergeschoss befinden sich die Tiefgarage sowie die Entsorgungs- und Wirtschaftsräume. In dem Erdgeschoss und den Geschossen 1, 2, 3 und 4 liegen die Praxis- und Büroeinheiten. Die Gesamtmietfläche beträgt rund 7.500 m2.

Weitere Details zu den Aufteilungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Grundriss

Grundrisse anschauen

Die Besonderheiten des CUBUS BB

  • Attraktive Quadratmeterpreise, geringe Nebenkosten dank Niedrig-Energiebauweise
  • Intelligentes Heizung-Lüftung-Klimasystem
  • Als attraktiver Stadteingang von Böblingen bietet das CUBUS BB hervorragende Sichtlage am Standort, optimale Verkehrsanbindung, Versorgungs- und Verpflegungsmöglichkeiten
  • Eigene Zugänge zu jeder Mietfläche
  • Einheiten / Räume werden einzeln versorgt und sind separat abrechenbar
  • Modernstes Außen- und Innendesign, hohe Decken
  • Durchdachte Topausstattung
  • Repräsentatives Foyer
  • Barrierefreiheit
  • Lichthof für helle Büros und Treppenhäuser
  • Intelligentes Gebäudezutrittssystem

Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor, welche Vorteile das CUBUS BB auch Ihrem Unternehmen bieten kann. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Abbildungen zeigen Modelldarstellungen sowie Sonderausstattungen und dienen nur der Visualisierung. Eine Haftung wird ausgeschlossen, etwaige Regressansprüche an den Vermieter sind somit ebenso ausgeschlossen.